STR8 – DEINE SPORTSCHULE

BE STRAIGHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen der Sportschule Tobias Ries Unlimited (nachfolgend „STR8″)

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich oder in Textform abgeschlossen oder digital unterzeichnet haben.

2. Laufzeit und ordentliche Kündigung

2.1. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der Erstlaufzeit geschlossen, die der Vertragspartner gemäß Vereinbarung gewählt hat.
2.2. Wenn die Vereinbarung nicht spätestens einen (1) Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragspartnerschaft auf unbestimmte Zeit. Die verlängerte Vereinbarung kann dann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.
2.3. Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner.

3. Gebühren und Fälligkeiten

3.1. Die Wochengebühr wird jeweils wöchentlich fällig und ist im Voraus für die jeweilige Woche zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Vertragsbeginn wird die erste Wochengebühr fällig: jede weitere Wochengebühr eine Woche später (Fälligkeit der Wochengebühren jeden Montag, erstmalig bei Vertragsbeginn).
3.2. Neben der Wochengebühr ist zusätzlich die Quartalspauschale zu zahlen. Diese ist alle 3 Monate fällig, jeweils im Voraus für die anfallenden Service-, Prüfungs- und Betreuungsdienstleistungen. Bei Vertragsbeginn wird die erste Quartalspauschale fällig; jede weitere Quartalspauschale wird zu folgenden Terminen à 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10. fällig. Die Quartalspauschale wird für das angefangene Quartal in voller Höhe fällig, d.h. auch wenn die Vereinbarung innerhalb des Quartals endet, ist die laufende Quartalspauschale vollständig zu zahlen; es erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
3.3. Für die erstmalige Ausstattung des Vertragspartners sowie die Betreute Einstiegsphase, die Verbandsgebühr und der Nutzung der Mitglieder-App wird bei Vertragsschluss einmalig das Starterpaket fällig.

4. Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit

4.1. STR8 behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
4.2. Wird STR8 eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Vertragspartner sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Gebühren nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich STR8 entstehende Bankrücklastkosten, vom Vertragspartner zu tragen.
4.3. Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als acht Wochengebühren in Zahlungsverzug, werden die gesamten Gebühren (Wochengebühren sowie Quartalspauschalen) bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).

5. Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen

5.1. Die vereinbarten Gebühren (Wochengebühr und Quartalspauschale) sind auch in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen vom Vertragspartner weiterzuzahlen und dementsprechend kalkuliert.
5.2. STR8 hat sieben (7) Wochen Betriebsferien pro Jahr. Die Sportschule ist grundsätzlich drei (3) Wochen in den Sommerferien in Baden-Württemberg, zwei (2) Wochen in den Weihnachtsferien und zwei (2) Wochen in den Pfingstferien geschlossen. Die genauen Zeiträume der Betriebsferien werden dem Vertragspartner frühestmöglich angekündigt.

6. Außerordentliche Kündigung

6.1. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.
6.2. STR8 kann die Vereinbarung insbesondere aus folgenden Gründen kündigen:
6.2.1. Der Vertragspartner kommt mit der Zahlung eines Betrags, der acht Wochengebühren entspricht, in Verzug.
6.2.2. Der Vertragspartner und/oder der Nutzer schädigt den Ruf oder die Reputation von STR8 erheblich.
6.2.3. Der Vertragspartner und/oder der Nutzer stört den geordneten und friedlichen Ablauf bei STR8 erheblich oder wiederholt, insbesondere bei Beleidigungen oder wiederholten Missachtungen der Anweisungen der Trainer von STR8.
6.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich STR8 ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
6.4. Der Vertragspartner kann die Vereinbarung insbesondere aus folgendem Grund kündigen:
Bei Schließung oder Verlegung des Sportstudios von STR8, wenn danach das nächstgelegene Sportstudio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Vertragspartners entfernt liegt als das geschlossene bzw. verlegte Sportstudio.
6.5. Ein Wechsel des Wohnortes des Vertragspartners begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartners.

7. Stilllegung der Vereinbarung

7.1. STR8 kann dem Vertragspartner bei Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes seitens des Vertragspartners anbieten, die Vereinbarung aus Kulanz für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum auszusetzen.
7.2. Im Falle der Schwangerschaft wird die Vereinbarung – mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Vertragspartner die Schwangerschaft bescheinigt – grundsätzlich für 12 Monate ausgesetzt.
7.3. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um den Aussetzungszeitraum

8. Unübertragbarkeit der Rechte aus der Vereinbarung

8.1. Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. STR8 haftet grundsätzlich nicht für Schaden des Vertragspartners. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schaden des Vertragspartners aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STR8, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von STR8 zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistungen.
9.2. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten STR8 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch STR8 zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von STR8 in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

10. Schlussbestimmungen

10.1. STR8 ist berechtigt. diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von STR8 für den Vertragspartner zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung dieser Vertragsbedingungen erfordem. Die Änderungen werden wirksam, wenn STR8 den Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzt, auf die konkreten Änderungen hinweist, der Vertragspartner die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs treten die Änderungen nicht in Kraft, jedoch ist STR8 berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart.
10.2. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners sind STR8 unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.5. STR8 ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

BERATUNG

PROBETRAINING

FEEDBACKGESPRÄCH

ZIELERREICHUNG

Kurse für Erwachsene

Neben der Kampfkunst Wing Chun, ein sehr effektives System zur Selbstverteidigung, bieten wir auch Escrima- und Qigong-Kurse für Erwachsene an. Erlernen Sie verschiedene Konzepte zur Selbstverteidigung.

Kurse für Kinder

Die Kurse für Kinder fördern das Selbstbewusstsein der Kinder und stärken sie mental und körperlich. Die Wahrnehmung von möglichen Konflikten werden geschärft und Verhaltensregeln aufgezeigt.

Alle Infos über uns

Herzlich willkommen in der Welt unserer Sportschule. Lernen Sie unsere engagierten Trainer kennen, die mit Leidenschaft und Fachkenntniss das Training leiten und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Probetraining

Probetraining

Ich bin damit einverstanden, dass diese Website meine eingereichten Informationen speichert, damit sie auf meine Anfrage antworten können